Bitte beachtet die folgenden Regeln, damit es für alle eine entspannter und erfolgreicher Tag wird:

  • Kein Verkauf von Neuwaren! Dies würde eine Gewerbeerlaubnis erfordern
  • zum Garagenflohmarkt sind ausschließlich Privatpersonenzugelassen
  • Kein Verkauf von alkoholischen Getränken!
    Keine Stände politischer Art
  • Kein Verkauf gesetzlich verbotener oder reglementierter Waren!
    (Plagiate, Raubkopien, Produkte jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen, Munition, Gewalt verherrlichende u. rassistische Schriften, pyrotechnische Gegenständen wie etwa Feuerwerkskörper, Arzneimitteln, lebende Tiere und alle anderen vom Gesetzgeber untersagte oder reglementierte Waren)
  • Durchführung ausschließlich auf privatem Grund im Ortsgebiet Schloß Neuhaus.
  • Öffentliche Verkehrsflächen und Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.
  • Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen:
    Sprechen Sie bei Parkstaus Ihre Besucherinnen und Besucher bitte an und bitten Sie diese ggf., einen anderen Parkplatz zu suchen.
  • Alle Verkaufseinrichtungen sind von den Anbietern selbst zu organisieren.
  • Die Teilnehmer sind für ihren Stand selbstverantwortlich. Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Haftung und Verantwortung.
  • Die Quartiersinitiative übernimmt bei Eintritt eines Schadensereignisses keinerlei Haftung, weder dem Anbieter noch Dritten gegenüber.
  • Besonderheiten für Mieter/innen
    Setzen Sie ihre Nachbarschaft und ggf. ihre/n Vermieter/in in Kenntnis oder fragen Sie ihre/n Vermieter/in ggf. nach einer Erlaubnis.
  • Sprecht euch rechtzeitig mit euren Nachbran ab, um einen gemeinsamen Stand zu organisieren.
  • Kennzeichnet euren Flohmarktstand möglichst schon von der Straße aus weit sichtbar (z.B. mit Luftballons).

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